• Wir erstellen Ihren Energieausweis!

Zum Immobilienverkauf gehören einige Unterlagen, beispielsweise auch ein aktueller Energieausweis. Seit der Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Gewerbegebäude verpflichtend. Mit der zunehmenden Relevanz des Themas Nachhaltigkeit nimmt auch die Bedeutung der Inhalte des Energieausweises beim Immobilienverkauf zu. Eine hohe Energieeffizienz ist nicht nur nachhaltig, sondern auch kostensparend und ist somit ein wichtiges Entscheidungskriterium für potentielle Käufer.

Als Immobilienmakler für Weinböhla sind wir der richtige Ansprechpartner für alle Fragen zum Immobilienverkauf. Zu unseren exklusiven Verkaufsleistungen gehört auch die Erstellung eines Energieausweises. 

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Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Dementsprechend sind Angaben zur Immobilie, den verwendeten Heizstoffen und den Energiekennwerten zu finden. In den neueren Ausweisen wird außerdem die Energieeffizienzklasse aufgeführt. Ähnlich wie bei Elektrogeräten kann diese zwischen A+ und H liegen. Ein Energieausweis muss außerdem Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung, Ausstellungsdatum und Signatur des Ausstellers enthalten. Seit Mai 2014 ist es verpflichtend Energieausweise mit einer Registriernummer zu versehen, was die behördlichen Kontrollen maßgeblich erleichtert. Die Aushändigung als Farbausdruck ist hingegen nicht vorgeschrieben. 

Gut zu wissen: Energieausweise werden immer für ganze Gebäude ausgestellt und nicht nur für einzelne Wohneinheiten. 

Wann muss ein Energieausweis erstellt werden?

Sobald ein Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie erwogen wird, sollte der Energieausweis schnellstmöglich eingeholt werden. In beiden Fällen gehört der Energieausweis zu den verpflichtenden Dokumenten.

Bereits bei der Bewerbung der Immobilienangebote muss der Energieausweistyp, das Baujahr, die Heizungsart, die Energieeffizienzklasse und der Energiewert angegeben werden. Käufern und Mietern muss der Energieausweis unaufgefordert bei der ersten Besichtigung vorgelegt und spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden.

Gut zu wissen: Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € geahndet werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen und beauftragen Sie einen regionalen Immobilienmakler mit der Erstellung eines Energieausweises! 

Jede Immobilie ist so individuell wie ihr Eigentümer. So können nicht nur Lage, Größe und Ausstattung variieren sondern auch ihrer Bauweise. Somit kann auch die Energieeffizienz nicht nur zwischen Alt- und Neubauten stark voneinander abweichen. Es gibt daher zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, die für verschiedene Immobilientypen geeignet sind:

Wie es der Name schon verrät, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis Auskunft darüber, wie viel Energie durch die Bewohner des Objektes verbraucht worden ist. Bei der Ausweis-Erstellung werden die letzten drei Jahre berücksichtigt, wobei beachtet werden sollte, dass der Verbrauch abhängig von den Gewohnheiten und der Anzahl der Bewohner ist. Diese Form des Energieausweises ist für modernisierte Immobilien mit mehr als 4 Wohneinheiten zulässig, aber nicht als Typ vorgeschrieben.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist deutlich aussagekräftiger als der verbrauchsorientierte Energieausweis. Daher wird er auch abseits der gesetzlichen Verpflichtungen oft zur Verfügung gestellt. Es wird die Bausubstanz und Heizungsart der Objekte berücksichtigt, was besonders bei energetisch nicht sanierten Immobilien sinnvoll ist.

Deshalb sind bedarfsbasierte Energieausweise für folgende Immobilien vorgeschrieben:

  • Immobilien mit bis zu 4 Wohneinheiten
  • Objekte die mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 gebaut wurden 
  • und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden.

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Erstellung von Energieausweisen als Teil unserer Serviceleistungen

Energieausweise sind ein grundlegendes Dokument von Verkaufs- und Vermietungsvorhaben. Daher können Sie sich auch bei der Erstellung von Energieausweisen auf uns verlassen. Dabei beachten wir natürlich die strengen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV).

 

Ihre Vorteile mit uns :

  • Ein Ansprechpartner  viele Leistungen 
  • Qualifizierte Sachverständige
  • Optimale Einbindung in die Verkaufsunterlagen
  • Gesetzeskonformität
  • Vermeidung von Bußgeldern

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Wir von Kienzle IMMOBILIEN sind seit mehr als 25 Jahren in Weinböhla und dem gesamten Osten Deutschlands als Makler aktiv und kennen nicht nur den lokalen Immobilienmarkt, sondern auch viele Eigentümer. Gern stehen wir Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie in Weinböhla und Umland mit all unserem Wissen zur Seite und sorgen mit unserem umfassenden Service dafür, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Überzeugen Sie sich jetzt in einem unverbindlichen Beratungsgespräch von unserer Fachkompetenz!


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